Notariat 

Rechtsanwältin und Notarin Kinga Bertram mit Amtssitz Buxtehude

Die Hinzuziehung eines Notars kann im Privatleben oder in der Wirtschaft in verschiedenen Situationen erforderlich sein, sie ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, um Formvorschriften zu wahren.

Der Haupttätigkeitsbereich eines Notars liegt maßgeblich in der Beurkundung und Tatsachenfeststellung. Ein Notar ist dabei stets zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und vertritt niemals die Interessen einer der dazugehörigen Parteien. 

 Konkret betrifft dies die folgenden Bereiche:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Erbausschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen etc.
  • eingetragener Verein: Gründung eines Vereins, Registeranmeldung, Anmeldung von Vorstandsänderungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

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